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Historische Entwicklung

Home/Historische Entwicklung
Historische Entwicklungadmin2016-05-18T17:04:07+00:00

1922

Das Arbeitsnachweisgesetz regelt erstmals das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräfte

1927

Neues Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, kurz AVAVG

1933

Im Dritten Reich wurden sämtliche Vermittlungsaktivitäten verboten

1948

Die Rechtsanwälte Elmer Winter und Aron Scheinfeld legen den Grundstein zur heutigen modernen Form der Zeitarbeit und gründen in Milwaukee/USA, die Firma Manpower Inc.

1960

Die Expansion der Zeitarbeit erreicht Europa

1962

Das Schweizer Unternehmen Adia Interim gründet in Hamburg eine erste Niederlassung

1965

Musterprozess der Bundesanstalt für Arbeit zur Klärung des Vermittlungsmonopols

1967

Am 4.April 1967 lehnt das Bundesverfassungsgericht eine Ausdehnung des Vermittlungsmonopols auf die Arbeitnehmerüberlassung ab

1968

Die Erfolgsgeschichte der Zeitarbeit beginnt nun auch in Deutschland

1970

Das Bundessozialgericht verlangt in einem Urteil die Sicherstellung eines sozialen Mindestschutz für Zeitarbeitnehmer

1972

Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, kurz AÜG, wird verabschiedet.

1982

Am 01. Januar 1982 wird die Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes gesetzlich verboten

1987

Am 24. Februar 1987 wird der Grundstein der persoplan–Unternehmensgruppe mit der notariellen Beurkundung des ersten persoplan Gesellschaftsvertrages gelegt.

1988 - 2003

Diverse Änderungen des AÜG erfolgen. Die Zeitarbeit muss sich den ändernden Märkten, Gesetzen und Gegebenheiten anpassen.

1992 - 1995

persoplan – Standorte in Gießen, Wetzlar, Betzdorf und Westerburg werden eröffnet

2003

Die persoplan – Unternehmensgruppe wird Mitglied im IGZ

2004

Im Rahmen der Hartz Gesetze wird die Zeitarbeit wesentlich verändert. Höchstüberlassungsdauer, Wiedereinstellungssperre und Synchronisationsverbot entfallen. Dafür wird die Gleichbehandlungspflicht mit Stammbeschäftigten eingeführt. Das Equal Pay und Equal Treatment – Prinzip. Gleichzeitig wird den Tarifpartnern eingeräumt, durch den Abschluss eines Tarifvertrages von der Gleichbehandlungspflicht abzuweichen. Die überwiegende Mehrheit der Zeitarbeitsfirmen schließt sich daraufhin einem der 3 großen Arbeitgeberverbänden an. Während IGZ und BZA mit dem DGB einen Tarifvertrag vereinbaren, verhandelt der AMP einen Abschluss mit dem CGB.

2007

Gespräche und Verhandlungen über die Einführung eines Branchenmindestlohnes werden vertagt

2008

Der persoplan – Standort Marburg wird eine eigenständige GmbH. Im Sommer erreicht die Beschäftigtenzahl in der Zeitarbeitsbranche mit ca. 750.000 Mitarbeitern den bisherigen Höchststand. Im August beginnen erstmalig ca. 1.200 Auszubildende ihre Berufstätigkeit in dem neuen Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann ( PDK )

2009

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität schafft gesetzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der Zeitarbeit

2011

Zum 01.05.2011 wird der Arbeitsmarkt in Deutschland für alle EU – Arbeitnehmer geöffnet.

2011

Mitte des Jahres werden erstmals in der Zeitarbeit fast 1 Mio Mitarbeiter beschäftigt.

2012

Zum 01.01.2012 wird in der Zeitarbeit der verbindliche Branchenmindeslohn von 7,89 € (WEST) und 7,01 € (OST ) eingeführt.

2012

Am 22.02.2012 treffen sich die Branchenvertreter ( IGZ + BAP ) mit den Verantwortlichen der IG-Metall. Mit diesem Treffen starten die Tarifpartner die Verhandlungen zur Einführung von EQUAL PAY.

2012

Zum 01.11.2012 werden die bestehenden IGZ + BAP Tarifverträge durch die Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge ergänzt. Damit erhalten die Zeitarbeitnehmer je nach Einsatz und Dauer einen Zuschlag von bis zu 50 % auf den bestehenden Tariflohn.
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