1922
Das Arbeitsnachweisgesetz regelt erstmals das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräfte
1927
Neues Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, kurz AVAVG
1933
Im Dritten Reich wurden sämtliche Vermittlungsaktivitäten verboten
1948
Die Rechtsanwälte Elmer Winter und Aron Scheinfeld legen den Grundstein zur heutigen modernen Form der Zeitarbeit und gründen in Milwaukee/USA, die Firma Manpower Inc.
1960
Die Expansion der Zeitarbeit erreicht Europa
1962
Das Schweizer Unternehmen Adia Interim gründet in Hamburg eine erste Niederlassung
1965
Musterprozess der Bundesanstalt für Arbeit zur Klärung des Vermittlungsmonopols
1967
Am 4.April 1967 lehnt das Bundesverfassungsgericht eine Ausdehnung des Vermittlungsmonopols auf die Arbeitnehmerüberlassung ab
1968
Die Erfolgsgeschichte der Zeitarbeit beginnt nun auch in Deutschland
1970
Das Bundessozialgericht verlangt in einem Urteil die Sicherstellung eines sozialen Mindestschutz für Zeitarbeitnehmer
1972
Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, kurz AÜG, wird verabschiedet.
1982
Am 01. Januar 1982 wird die Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes gesetzlich verboten
1987
Am 24. Februar 1987 wird der Grundstein der persoplan–Unternehmensgruppe mit der notariellen Beurkundung des ersten persoplan Gesellschaftsvertrages gelegt.
1988 - 2003
Diverse Änderungen des AÜG erfolgen. Die Zeitarbeit muss sich den ändernden Märkten, Gesetzen und Gegebenheiten anpassen.
1992 - 1995
persoplan – Standorte in Gießen, Wetzlar, Betzdorf und Westerburg werden eröffnet
2003
Die persoplan – Unternehmensgruppe wird Mitglied im IGZ
2004
Im Rahmen der Hartz Gesetze wird die Zeitarbeit wesentlich verändert. Höchstüberlassungsdauer, Wiedereinstellungssperre und Synchronisationsverbot entfallen. Dafür wird die Gleichbehandlungspflicht mit Stammbeschäftigten eingeführt. Das Equal Pay und Equal Treatment – Prinzip. Gleichzeitig wird den Tarifpartnern eingeräumt, durch den Abschluss eines Tarifvertrages von der Gleichbehandlungspflicht abzuweichen. Die überwiegende Mehrheit der Zeitarbeitsfirmen schließt sich daraufhin einem der 3 großen Arbeitgeberverbänden an. Während IGZ und BZA mit dem DGB einen Tarifvertrag vereinbaren, verhandelt der AMP einen Abschluss mit dem CGB.
2007
Gespräche und Verhandlungen über die Einführung eines Branchenmindestlohnes werden vertagt
2008
Der persoplan – Standort Marburg wird eine eigenständige GmbH. Im Sommer erreicht die Beschäftigtenzahl in der Zeitarbeitsbranche mit ca. 750.000 Mitarbeitern den bisherigen Höchststand. Im August beginnen erstmalig ca. 1.200 Auszubildende ihre Berufstätigkeit in dem neuen Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann ( PDK )
2009
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität schafft gesetzlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der Zeitarbeit
2011
Zum 01.05.2011 wird der Arbeitsmarkt in Deutschland für alle EU – Arbeitnehmer geöffnet.
2011
Mitte des Jahres werden erstmals in der Zeitarbeit fast 1 Mio Mitarbeiter beschäftigt.
2012
Zum 01.01.2012 wird in der Zeitarbeit der verbindliche Branchenmindeslohn von 7,89 € (WEST) und 7,01 € (OST ) eingeführt.
2012
Am 22.02.2012 treffen sich die Branchenvertreter ( IGZ + BAP ) mit den Verantwortlichen der IG-Metall. Mit diesem Treffen starten die Tarifpartner die Verhandlungen zur Einführung von EQUAL PAY.
2012
Zum 01.11.2012 werden die bestehenden IGZ + BAP Tarifverträge durch die Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge ergänzt. Damit erhalten die Zeitarbeitnehmer je nach Einsatz und Dauer einen Zuschlag von bis zu 50 % auf den bestehenden Tariflohn.